Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für die von SEO 1 PRO OG (nachfolgend “Auftragnehmer”) und Ihnen (nachfolgend “Auftraggeber”) durchgeführten Texterstellungs- und/oder Suchmaschinenoptimierungsaufgaben.

I. Beginn der Gültigkeit

Der Auftraggeber akzeptiert diese AGB ausdrücklich, indem er dem Auftragnehmer einen Auftrag zur Texterstellung und/oder Suchmaschinenoptimierung erteilt. Der Auftrag kann von beiden Parteien schriftlich, ohne Einschränkungen oder Strafen und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die noch ausstehende Auftragsgebühr unverzüglich an den Auftragnehmer zu zahlen.

II. Texterstellungsaufgaben

1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung von schriftlichen Texten, wie schriftlich festgelegt.

2. Der Auftragnehmer führt die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter größtmöglicher Effizienz aus.

3. Der Auftragnehmer erklärt, dass er bei der Zählung der Zeichen auch Leerzeichen in die Anzahl der zu erbringenden Zeichen einbezieht.

4. Der Auftraggeber erklärt und der Auftragnehmer akzeptiert, dass der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche geltend macht, außer der Erstellung des im Auftrag angegebenen Inhalts. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige rechtliche Anfragen im Zusammenhang mit den von dem Auftragnehmer erstellten Textinhalten zu bearbeiten und befreit den Auftragnehmer von jeglicher rechtlicher Verantwortung.

5. Der Auftragnehmer erklärt und der Auftraggeber akzeptiert, dass, wenn der Auftragnehmer Textinhalte zu medizinischen oder rechtlichen Themen erstellt, keine Garantie für die Richtigkeit oder Genauigkeit der in den erstellten Inhalten enthaltenen Aussagen und Aussagen gegeben ist, und diese ersetzen nicht die Ratschläge eines Arztes oder Anwalts. Der Auftraggeber akzeptiert, dass es seine Pflicht ist, die Aufmerksamkeit der Leser auf diese Tatsachen zu lenken, wenn er Textinhalte zu medizinischen oder rechtlichen Themen veröffentlicht. Der Auftraggeber erklärt auch, dass er den Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung für das Versäumnis, die Leser auf diese Tatsachen hinzuweisen, befreit.

6. Der Auftraggeber erklärt und der Auftragnehmer akzeptiert, dass der vom Auftragnehmer verfasste schriftliche Inhalt mit der Zahlung der Vergütung an den Auftraggeber in dessen Eigentum übergeht. Ab diesem Zeitpunkt verzichtet der Auftragnehmer auf alle Rechte in Bezug auf den erstellten und bezahlten schriftlichen Inhalt, und der Auftraggeber ist berechtigt, den erstellten und bezahlten Inhalt uneingeschränkt zu verwenden, zu bearbeiten, zu ändern und zu veröffentlichen.

III. Suchmaschinenoptimierungsaufgaben

Zu den Aufgaben der Suchmaschinenoptimierung gehören alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Position der Website des Auftraggebers, ihres Inhalts oder ihrer sonstigen Online-Präsenz (nachfolgend “Inhalt”) auf den Suchergebnisseiten von Google oder anderen Internet-Suchmaschinen zu verbessern. Zu den Aufgaben der Suchmaschinenoptimierung gehören, sind jedoch nicht beschränkt auf:

a. Recherche und Auswahl relevanter Schlüsselwörter.

b. Erstellung oder Änderung von Meta-Titeln und/oder Meta-Beschreibungen des Inhalts des Auftraggebers, Erstellung oder Änderung von Textelementen des Inhalts oder jegliche Einstellungen und Änderungen, die darauf abzielen, die Ziele der Suchmaschinenoptimierung zu unterstützen.

c. Einreichen des Inhalts oder seiner URL bei Internetverzeichnissen, Linkverzeichnissen oder anderen Quellen, die Rückverweise für den Inhalt bereitstellen.

d. Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf Websites von Dritten, um die Suchmaschinenoptimierung des Inhalts des Auftraggebers zu unterstützen.

e. Erstellung von Berichten, Anmerkungen, Vorschlägen oder Anleitungen zur Suchmaschinenoptimierung des Inhalts.

Unter Berücksichtigung der Punkte II. a., b., c., d. und e. erklärt der Auftragnehmer und akzeptiert der Auftraggeber Folgendes:

1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer schriftlich mit der Durchführung der im Auftrag festgelegten Suchmaschinenoptimierungsaufgaben.

2. Der Auftragnehmer führt die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter größtmöglicher Effizienz aus.

3. Der Auftragnehmer erklärt und der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Funktionsweise und Änderungen der Algorithmen von Google oder anderen Suchmaschinenunternehmen hat und nicht in der Lage ist, Änderungen in den Richtlinien von Google oder anderen Suchmaschinenunternehmen zu beeinflussen, wenn diese sich zu jeder Zeit ändern, auch wenn sie im Widerspruch zu ihrer früheren Funktionsweise stehen. Entsprechend handelt es sich bei den von dem Auftragnehmer durchgeführten Suchmaschinenoptimierungsaufgaben nur um Empfehlungen, und der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden, entgangenen Gewinne oder Ausfälle, die sich aus den von dem Auftragnehmer durchgeführten Suchmaschinenoptimierungsaufgaben oder deren Unterlassung ergeben.

4. Der Auftragnehmer erklärt und der Auftraggeber akzeptiert, dass die von dem Auftraggeber für die Suchmaschinenoptimierungsaufgaben gezahlten Auftragsgebühren unabhängig von den Ergebnissen in Google oder anderen Suchmaschinenunternehmen sind, da die Ergebnisse von den Bemühungen der Wettbewerber auf dem Markt und/oder von den Richtlinien und Regeln von Google oder anderen Suchmaschinenunternehmen abhängen. Die Auftragsgebühren decken die Kosten für die Arbeitszeit des Auftragnehmers ab, die er für die Suchmaschinenoptimierungsaufgaben aufwendet.

IV. Auftragsgebühr und Vorschuss

Der Auftragnehmer stellt eine umsatzsteuerfreie Rechnung für die Auftragsgebühr, den Vorschuss und alle anderen in Rechnung gestellten Beträge aus.

Der Auftragnehmer erklärt, und der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer für die Texterstellungs- und Suchmaschinenoptimierungsaufgaben eine Anzahlung erheben kann. Die Höhe dieser Anzahlung kann zwischen 10% und 100% liegen.

Der Auftragnehmer stellt eine Vorschussrechnung aus, die nach Erbringung der Leistung durch den Auftraggeber für die Texterstellungs- und/oder Suchmaschinenoptimierungsaufgabe beginnt. Der Vorschussbetrag kann nur erstattet werden, wenn der Auftragnehmer schriftlich von der Erbringung der Aufgabe zurücktritt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder entgangene Gewinne, die sich aus seinem Rücktritt von der Aufgabe oder aus dessen Folgen ergeben.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass, wenn der Auftragnehmer die im Auftrag genannte Texterstellungs- und/oder Suchmaschinenoptimierungsaufgabe durchführt, dem Auftragnehmer die Auftragsgebühr zusteht. Wenn der Auftraggeber von seinem Gewährleistungsrecht gemäß Abschnitt II Gebrauch machen möchte, erstellt der Auftragnehmer den schriftlichen Inhalt einmal neu. Das Gewährleistungsrecht gilt nicht für Suchmaschinenoptimierungsaufgaben, mit Ausnahme der Neuerstellung von Meta-Titeln, Meta-Beschreibungen und Suchmaschinenoptimierungstexten auf der Webseite. Diese Elemente gelten auch dann als schriftlicher Inhalt, wenn sie zur Unterstützung von Suchmaschinenoptimierungszielen dienen.

Die Erfüllung der in der Beauftragung enthaltenen Aufgaben umfasst:

a. Bei der Texterstellung sowie bei der Erstellung von Meta-Titeln und Meta-Beschreibungen: Das Versenden des vereinbarten Textes mit der vereinbarten Zeichenanzahl an den Auftraggeber, der diesen entweder akzeptiert oder um eine Überarbeitung bittet. Nach der Überarbeitung gilt die Aufgabe als erfüllt, unabhängig von den Anmerkungen des Auftraggebers.

b. Das Einreichen des Inhalts oder seiner URL in Online-Verzeichnisse, Link-Sammlungen oder andere Quellen, die Backlinks für den Inhalt bereitstellen: Die Aufgabe gilt als erfüllt, sobald die Einreichung erfolgt ist, unabhängig davon, ob der Inhalt oder der Link letztendlich an dem jeweiligen Ort erscheint.

c. Die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten auf Drittseiten zur Suchmaschinenoptimierung des Auftraggeberinhalts: Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn der Inhalt erstellt und veröffentlicht wird, unabhängig davon, ob der Inhalt oder der Link letztendlich an dem jeweiligen Ort erscheint.

e. Die Erstellung jeglicher Berichte, Anmerkungen, Vorschläge oder Anleitungen zur Suchmaschinenoptimierung des Inhalts: Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn diese Materialien dem Auftraggeber übermittelt werden.

V. Schlussbestimmungen

Die Beauftragung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt auch dann zustande, wenn sie schriftlich vereinbart wurde, beispielsweise per E-Mail, Facebook-Nachricht usw., ohne dass hierfür ein separater Auftragsvertrag vorliegt. Eine Änderung des Auftrags erfolgt nur schriftlich.

Die Ungültigkeit eines Teils des Auftrags oder einer Klausel dieser AGB hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des gesamten Auftrags oder dieser AGB.

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden bestrebt sein, eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag oder diesen AGB außergerichtlich beizulegen.

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer betrachten das österreichische Recht als maßgeblich für die Beilegung ihrer Rechtsstreitigkeiten.

Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2023, 15:00 Uhr